Das Hinweisgeberschutzgesetz
Die Mitarbeiter*innen eines Unternehmens sind oft die Ersten, die Missstände am Arbeitsplatz bemerken. Aus Angst vor Repressalien oder Benachteiligungen sehen die meisten von ihnen jedoch davon ab, Verstöße wie Mobbing oder Diskriminierung zu melden.
Am 2.6.2023 wurde das Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen verabschiedet. Damit setzt der deutsche Gesetzgeber die EU-Whistleblower-Richtlinie um und stärkt den bislang unzureichenden Schutz hinweisgebender Personen. Das sogenannte Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) sieht vor, dass Personen, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit bestimmte Verstöße feststellen, diese über ein eigens eingerichtetes Meldesystem weitergeben können. Über das Meldesystem können Mitarbeiter*innen und Externe (wie z.B. Kunden) Gesetzesverstöße vertraulich und anonym melden.